Auszüge aus den Richtlinien -          
    - für die Definition und Diagnose des Todes verabschiedet vom Senat der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften - veröffentlicht in der Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 64/25.5.1983


4. Ein Mensch ist als tot zu betrachten, wenn eine oder beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a] Irreversibler Herzstillstand mit dadurch unterbrochener Blutzirkulation im Organismus und damit auch im Gehirn.
b] Vollständiger, irreversibler Funktionsausfall des Gehirns.

5. Der vollständige und irreversible Funktionsausfall des Gehirns, einschliesslich des Hirnstammes, trotz vorhandener Herzaktion, ist anzunehmen beim norm- oder hypothermen menschlichen Organismus, wenn jeglicher Einfluss von muskelrelaxierenden und zentralnervös dämpfenden Substanzen, jegliche Vergiftung und jegliches Koma metabolischer Ursache mit Sicherheit ausgeschlossen und die nachfolgenden Todeszeichen gleichzeitig und während mindestens 6 Stunden vorhanden sind:
5.1 Tiefe Bewusstlosigkeit genau bekannter Ursache.
5.2 Beide Pupillen weit und lichtstarr.
5.3 Fehlen des oculo-zephalen Reflexes [Fehlen von Bulbusbewegungen bei rascher passiver Kopfrotation].
5.4 Fehlen des Kornealreflexes.
5.5 Fehlen jeglicher Reaktion auf schmerzhafte Trigeminusreizung [starker Druck auf Austrittsstelle des zweiten Astes, unterhalb des Orbita-Unterrandes].
5.6 Fehlen des Hustenreflexes [beim Absaugen in den Bronchien] und des Pharyngealreflexes [beim Berühren der Pharynxhinterwand].
5.7 Fehlen der Spontanatmung: Apnoe.
5.8 Das Weiterbestehen rein rückenmarksbedingter Reflexe und Rückzugsbewegungen der Gliedmassen bei schmerzhafter Reizung ist mit der Diagnose des Hirntodes vereinbar.

9. Als Zeitpunkt des Todes gilt derjenige der Diagnose des Todes.

10. Nur ein Arzt ist befähigt, den Tod festzustellen.

11. Da der Hirntod dem Tod gleichgesetzt ist,
a] ist der Arzt befugt, die künstliche Beatmung und die Kreislaufunterstützung endgültig abzusetzen;
b] ist die Entnahme überlebender Organe zulässig.

Aus dem beigefügten Kommentar:
Zur Definition des Todes: Vor 3000 Jahren bedeutete der Stillstand des Zwerchfells, das als Sitz der Seele angesehen wurde, den Tod, vor 300 Jahren der Kreislaufstillstand. Im Grenzbereich zwischen Leben und Tod kann der Glaube an die Machbarkeit der Dinge in gut ausgerüsteten Kliniken den Arzt in Versuchung bringen, routinemässig das ganze Repertoire der modernen Medizin einzusetzen. Ein solcher Weg bringt dem behandelnden Arzt keine Konflikte und kann doch zutiefst inhuman sein.

'Ob man sich ein Hirn auf die Brust tätowieren sollte? Alle Welt würde dann sehen: Das Hirn ist ihm in die Kniekehlen gerutscht. Und da es ein weinrotes, ein sprühend rotes, ein lebendig pulsierendes Hirn wäre, könnte man auch sagen: Das Leben hat ihn zwischen die Rippen getroffen. Wir brauchen nur aufzuschreiben, wie trunken wir uns fühlten.'